Editionsrichtlinien

Zu den Codierungsrichtlinien (ODD).

Hinweise zur Digitalisierung

Die Digitalisierung des Materials wurde an der Österreichischen Nationalbibliothek durchgeführt. Die Bilddateien sind im Format „JPEG2000“ mit einer Auflösung von 300 dpi gespeichert und entsprechen damit den Digitalisierungsrichtlinien der DFG.

Die Tagebuchkonvolute wurden exakt in der abgelegten Folge, ohne Unterscheidung zwischen Beilage und Heftseite, vollständig – das heißt Seite für Seite – digitalisiert. Heftdoppelseiten wurden als zwei Einzelseiten gescannt. Eine Ausnahme stellten beiliegende Kinoprogramme dar, da bei diesen der Text häufig quer über zwei Doppelseiten gedruckt ist und die Lesbarkeit nur so erhalten bleibt.

Alle Seiten des Tagebuchs wurden gescannt, also auch alle leeren Rückseiten von losen Blättern oder Rückseiten von Zeitungsausschnitten. Diese Vorgangsweise führte zwar zu erhöhtem Scanaufwand, ließ aber alle Freiheiten für die weitere Bearbeitung und die editorische Darstellung zu. Die Digitalisate bilden eins zu eins die Konvolute ab. Einer Seite entspricht stets eine Bilddatei.

Umgang mit Beilagen

Die Mischung aus Tagebuchheften und eingelegten losen Blättern führt dazu, dass die materielle Textabfolge im Nachlass und die lineare Textabfolge der Lektüre an manchen Punkten voneinander abweichen. Materiell zerrissene Tagebucheinträge konnten über die Codierung als zusammengehörig markiert werden.

Ob der Text der Beilagen dabei vor oder hinter dem im Heft stehenden Tagebucheintrag positioniert wird, ist dabei eine interpretatorische Entscheidung der EditorInnen. Das betrifft sowohl die Transkription der Tagebucheinträge für die Druckausgabe als auch die digitale Edition der Tagebücher.

Transkription und Edition

Die Transkription für die digitale Edition erfolgte diplomatisch. Transkribiert und ediert wurden nicht nur klassische Tagebucheinträge, sondern auch alle anderen in den Tagebuchkonvoluten enthaltenen Texte Okopenkos (von ihm selbst verfasste Korrespondenzen, literarische Textentwürfe) ebenso wie Texte fremder Hand, die Teil des Tagebuchs sind (z.B. Briefe anderer KorrespondenzpartnerInnen).

Da ein Parallellesen von Faksimile und diplomatischer Abschrift in der digitalen Edition jederzeit möglich ist, musste die Abschrift zwar den vollständigen Tagebuchtext, auch annähernd in seiner äußeren Gestalt (etwa Zeilenfall), wiedergeben und dabei zeichengenau verfahren. Sie konnte aber die Dokumentation von Besonderheiten des Papiers oder der Schriftgestalt, ebenso auch die Wiedergabe von enthaltenen Skizzen oder Piktogrammen, auf das Faksimile auslagern. Diese Möglichkeit wurde in der vorliegenden digitalen Edition an bestimmten Stellen genutzt, u.a. im Falle von beiliegenden Zeitungsartikeln (siehe unten). Die diplomatische Abschrift macht den Tagebuchtext vorderhand digital leicht zugänglich, durchsuchbar, dynamisierbar und kommentierbar.

Festlegungen im Detail

  1. Eingeklebte oder eingelegte Zeitungsausschnitte wurden nicht transkribiert, da die vollständigen Texte von den BenutzerInnen in den digitalen Faksimiles gelesen werden können. Die Artikel wurden daher in Form eines Incipits (Überschrift und Untertitel/Übertitel) aufgenommen; in der Codierung wurde darüber hinaus vermerkt, dass eine editorische Auslassung stattfindet. Eingeklebte Schlagzeilen mit Titel und ggf. Untertitel wurden hingegen – angesichts der geringen Textmenge – transkribiert. Handschriftliche Notizen Okopenkos auf den Zeitungsartikeln wurden in der Codierung festgehalten, auf die Erfassung von Unterstreichungen in den Zeitungsartikeln wurde dagegen verzichtet.
  2. Aufdrucke auf Papier, das von Okopenko beschrieben wurde (etwa Werbeaufdrucke auf der Blattrückseite) wurden in der Regel nicht transkribiert. Hiervon gibt es nach Maßgabe der EditorInnen Ausnahmen, etwa eingelegte Kalenderblätter, wo die aufgedruckten Tagesdaten ja faktisch zum Text gehören oder vorgedruckte Briefköpfe.
  3. Briefmarken und Poststempel auf enthaltenen Korrespondenzstücken wurden vom Transkript nicht erfasst.
  4. Der transkribierte Text wurde in TEI (P5) codiert. Die Edition folgt dem „text-focused approach“ von TEI.

Methodische Festlegungen für die Transkription

  1. Den Begriff der Zeichenadäquatheit hat der Editionsphilologe Klaus Hurlebusch folgendermaßen beschrieben:
    Die Zeichenadäquatheit ist nicht als abbildliche, sondern als funktionale und strukturelle Entsprechung gemeint. Denn sowohl die Zeichen der Vorlage als auch die der Transkription sind, mit Begriffen der Semiotik in heuristischer Absicht gesprochen, jeweils Elemente eines besonderen Systems. Eine Mischung der Zeichensysteme sollte vor allem aus historischen, aber auch aus ästhetischen Gründen vermieden werden. So sollten z. B. Zeichen, die innerhalb der deutschen Schreibweise ihren funktionalen oder konnotativen Wert haben, wie etwa das Trema über dem -ÿ-, der doppelte Bindestrich (=), die Unterstreichung der Endungen der Ordinalzahlen in Datumsangaben (-ten), der Nasal- bzw. Geminationsstrich über -m- und -n- in einer modernen lateinischen Schrift nicht nachgebildet, sondern durch äquivalente, systemeigene Zeichen (-y-, -, -ten, -mm-, -nn-) wiedergegeben werden.1
    Die rezenten digitalen Editionsprojekte zeigen häufig eine Tendenz, die Zeichenadäquatheit eher abbildlich als funktional zu verstehen. Das vorliegende Editionsprojekt strebte an, bewährte editorische Standards, die weniger an der Zeichenoberfläche als an der Zeichenfunktion ausgerichtet und in diesem Sinne tatsächlich exakter sind, beizubehalten. Die TEI bietet dazu adäquate Codierungswerkzeuge an – etwa was sie Auszeichnung von Verweiszeichen betrifft, die textuelle Einfügungen oder Ergänzungen markieren.
  2. Zu den von Hurlebusch angesprochenen „besonderen System[en]“ gehören letztlich auch technische Problemstellungen, die gerade für das Hybrideditionsprojekt virulent werden. So mag beispielsweise ein Spatium zwischen zwei Abkürzungsteilen („u. a.“) zwar nach verschiedenen Konventionen geboten sein; es kann aber im System der elektronischen Textverarbeitung eine textliche Störung provozieren, etwa wenn in der digitalen Darstellung der erste Abkürzungsteil am Ende einer Zeile und der zweite Abkürzungsteil am Beginn der nächsten Zeile zu stehen kommt. Zudem ist in der Aufbereitung für den Drucksatz der Lesefassung so oder so eine weitere Bearbeitung von solchen und vergleichbaren Textelementen notwendig, etwa was den Bindestrich bei Komposita am Ende einer Zeile betrifft. Diese Bindestriche haben sowohl eine abteilende Funktion am Zeilenende als auch eine Funktion bei der Wortbildung. Sie müssen daher in der Lesefassung erhalten bleiben, auch wenn der Zeilenumbruch eliminiert wird.

Festlegungen auf Zeichenebene

Leerzeichen

Leerzeichen wurden, unabhängig von der tatsächlichen Realisierung im Manuskript oder Typoskript, standardisiert. Das bedeutet unabhängig von allfälligen Unterschieden in der Vorlage:

  1. Numerische Datumsangaben („14.1.1939“) stehen ohne Leerzeichen (dagegen: „14. Jänner 1939“).
  2. Die Setzung von Leerzeichen im Zusammenhang mit Satzzeichen folgt den allgemeinen Konventionen, das heißt keine Leerzeichen vor Fragezeichen und Ausrufezeichen, vor Satzpunkt, Komma, Semikolon, vor schließender Klammer oder schließendem Anführungszeichen oder nach öffnender Klammer oder öffnendem Anführungszeichen. Leerzeichen werden hingegen nach Fragezeichen, Ausrufezeichen, Satzpunkt, Komma, Semikolon, schließender Klammer oderschließendem Anführungszeichen gesetzt.
  3. Aus semantischen Gründen: Leerzeichen vor den Auslassungspunkten (...), wenn sie auf einen fehlenden Satzteil bezogen sind, aber kein Leerzeichen, wenn sie sich auf einen fehlenden Wortteil beziehen.
  4. Schrägstrich im Regelfall mit beiderseitigen Leerzeichen („Montag / Dienstag“), außer wenn das Davor- und Danachstehende eine Bedeutungseinheit bildet („1/4“, „km/h“, „Krems/Donau“).
  5. Um Umbruchprobleme zu vermeiden: keine Leerzeichen zwischen Abkürzungsteilen („u.a.“, „z.B.“ etc.).
  6. Bei nicht gängigen Abkürzungen wurden Leerzeichen zwischen Abkürzungsteilen gesetzt („Nachtrag f. d. Zeitung“); auch: „St. Pölten“).
  7. Keine Leerzeichen bei Paragraphen-, Prozent-, Gradzeichen („§1“, „2%“, „3°C“).
  8. Leerzeichen zwischen Ziffer und Maßeinheit („3 kg“, „4 km“).

Striche

Das Transkript macht keine Zeichenunterscheidung zwischen (1) Silbentrennstrich, (2) Bindestrich, (3) Ergänzungsstrich, (4) Bis-Strich, (5) Gedankenstrich, (6) Streckenstrich, (7) Minus und (8) Gegenstrich. Die typographische Zeichenunterscheidung im Buchdruck und der modernen digitalen Textverarbeitung (Halbgeviertstrich für 4, 5, 6, 8, Viertelgeviertstrich für 1, 2, 3, 7) ist sowohl der Handschrift als auch der Schreibmaschine fremd. Für die Lesbarkeit der digitalen Fassung konnte der Zeichenunterschied außer Acht gelassen werden; die normmäßigen Unterschiede in den Abständen sind hinreichend: Die Striche 1–4 werden im Transkript ohne Spatien, die Striche 5–8 mit Spatien gesetzt; also:

  1. Silbentrennstrich: „Ge-dicht“ (Achtung, Silbentrennung am Zeilenende erfolgt mittels TEI-Code!)
  2. Bindestrich: „Ex-Schulkollege“
  3. Ergänzungsstrich: „Aus- und Einfahrt“
  4. Bis-Strich: „3.-5. Mai“
  5. Gedankenstrich: „damals - aber auch heute“
  6. Streckenstrich: „Wien - Berlin“
  7. Minus: „7 - 4 = 3“, aber: „-3°C“
  8. Gegenstrich: „Austria - Rapid“.

Zeichenformatierung

An Zeichenformaten werden ausgewiesen:

  1. Unterstreichung (siehe unten)
  2. Sperrdruck
  3. Kursivsetzung
  4. Hochstellung (etwa bei Zeitangaben)
  5. Tiefstellung (etwa bei chemischen Formeln)

Unterstreichungen

  1. Festgehalten wurden Unterstreichungen nicht buchstabengenau, sondern sinngemäß, also in der Regel jeweils für das vollständige Wort. Eine Ausnahme bildeten jene Fälle, bei denen eine Intention des Autors zu erkennen ist, z.B. bei sonst abgekürzten Wörtern wie „Latein, Deutsch, Englisch“.
  2. Wo aufeinanderfolgende Wörter getrennt unterstrichen sind und dafür Absicht unterstellbar ist, wurde die Unterstreichung getrennt aufgenommen.
  3. Abkürzungspunkte und Doppelpunkte, die Unterstrichenem nachfolgen, ebenso wie abschließende Satzzeichen von vollständig unterstrichenen Sätzen oder Klammern oder Anführungszeichen rund um Unterstrichenes wurden als unterstrichen markiert. Ein Komma oder abschließendes Satzzeichen nach einem einzelnen unterstrichenen Wort wurde dagegen nicht als unterstrichen markiert.
  4. Es wurde zwischen einfacher und mehrfacher Unterstreichung unterschieden.
  5. Es wurde nicht zwischen gleich- und andersfarbiger Unterstreichung unterschieden.
  6. Unterstreichungen der hochgestellten Abkürzung „h“ (für „Stunde“), z. B. „14h“, wurden als Schmuckelement betrachtet und daher editorisch nicht erfasst.
  7. Ornamentale Hervorhebungen wurden nicht im Code erfasst, es sei denn, der Charakter einer Unterstreichung ist klar erkennbar.
  8. Vertikale Markierungen in den Marginalien wurden – in funktionaler Hinsicht – als Unterstreichung der betreffenden Zeile verstanden und dementsprechend codiert.
  9. Hervorhebungen durch Kästchen oder Ober- und Unterlinie wurden so gehandhabt wie Unterstreichungen. Die EditorInnen hatten von Fall zu Fall zu entscheiden, ob Kästchen einer Hervorhebung im Sinne einer Unterstreichung oder einer Abgrenzung vom restlichen Text dienen.

Weitere Festlegungen auf der Zeichenebene

  1. Der Oberstrich bei abgekürzten Jahreszahlen wurde nicht transkribiert.
  2. Bruchzahlen wurden in die Einzelteile aufgelöst: „1/2“ für „½“, „1 1/2“ für „1 ½“).
  3. Maschinschriftliche Schrägstriche, die als Klammern gemeint sind, entsprechen den Regeln des Maschinenschreibens, wurden aber nicht zu Klammern aufgelöst.
  4. Hochgestellte Punkte in der Bedeutung von „Grad“ wurden durch das °-Zeichen ersetzt.
  5. Hochgestellte Punkte in der Funktion eines Kommas wurden durch einen normalgestellten Punkt ersetzt.
  6. Hochgestellte Punkte bei Preisangaben wurden durch einen normalgestellten Punkt ersetzt.
  7. Hochgestellte Punkte in der Bedeutung eines Kommas bei Temperaturangaben wurden durch ein Komma ersetzt.
  8. Das „Umblätterzeichen“ wurde als „Kaufmännisches Minuszeichen“ (U+2052) transkribiert.
  9. Schriftgrößenwechsel wurde nur erfasst, wo er im Textzusammenhang offensichtlich beabsichtigt ist und eine Hervorhebung markieren soll.
  10. An Korrekturen durch Okopenko wurden Texttilgungen, Texthinzufügungen, Textergänzungen und Textwiederherstellungen editorisch erfasst.
  11. Verrutschte oder doppelt angeschlagene Buchstaben in Typoskripten wurden regulär transkribiert und nicht speziell codiert.

Festlegungen auf der Textebene

Von zufälligen Zeilenwechseln, die sich durch die Annäherung der Schrift an die Papierkante oder Heftmitte ergeben, mussten intendierte Absatzwechsel unterschieden werden. Da die einfachen Zeilenwechsel beim Konvertieren der digitalen Edition in eine Druckfassung wieder eliminiert werden müssen, würde dem zu druckenden Text jede äußere Gliederung fehlen, wenn die intendierten Absatzwechsel nicht gesondert ausgewiesen wären.

Die intendierten Absatzwechsel sind allerdings nicht immer zweifelsfrei erkennbar: Für einen intendierten Absatzwechsel kann es sichere und weniger sichere Symptome geben. Ein sicheres Symptom können beispielsweise eine Einrückung der darauffolgenden Zeile, eine Leerzeile, ein markant erhöhter Zeilenabstand, eine nachfolgende Überschrift oder ein nachfolgender neuer Tagebucheintrag sein. Auch ein deutlich nicht ausgeschöpfter Zeilenraum kann ein sicheres Symptom bedeuten, wobei dieses desto sicherer ist, je mehr Zeilenraum beim Schreiben freigelassen wurde. In vielen Fällen liegt somit ein gewisser Interpretationsspielraum vor, sodass beim Transkribieren von Einzelfall zu Einzelfall – auch anhand von textlichen Regelmäßigkeiten – entschieden werden musste. Mit Blick auf die Druckedition war es im Zweifel vorzuziehen, eine Überstrukturierung des Textes, wo sie empirisch mangelhaft abgesichert war, eher zu vermeiden.

Typographisch abgesetzte Textteile, etwa herausgerückte Datumseintragungen in Form von hängenden Einzügen, wurden editorisch als eigene Absätze gehandhabt.

In Spalten geschriebener Text, bei dem Zeilen einander zuordenbar sein müssen, wurde als Tabelle codiert.

Korrekturen durch die HerausgeberInnen

Nicht korrigiert wurden folgende Verstöße im Bereich der Sprachnormen:

  1. Verwendung alter, damals gültiger Rechtschreibung
  2. Eigenwillige Interpunktion (Ausnahme: geht der Sinnzusammenhang durch fehlerhafte Interpunktion verloren, wurde eine Korrektur vorgenommen und als solche ausgewiesen.)
  3. Fehlendes Fugen-s
  4. Inkohärenzen bzw. “freie” Handhabung der Satzgrammatik
  5. Groß- und Kleinschreibung (Ausnahme: Dies betrifft nicht die Anredepronomina, die fälschlicherweise kleingeschrieben wurden. Diese wurden korrigiert und als Korrekturen ausgewiesen.)
  6. Bei standardsprachlichen Verstößen auf Basis eines Transfers aus der Umgangssprache oder dem Dialekt (z.B. „anfangs Juli“, „scheinte“ statt schien)
  7. Bei deutlichem Erkennen einer Intention wurde Okopenkos Schreibung beibehalten und entsprechend ausgewiesen.
  8. ss/ß-Schreibung, Schreibungen von “Oe” für “Ö” etc.

Ausgewiesene Korrekturen

  1. Offensichtliche Verstöße im Bereich der Getrennt-/Zusammenschreibung wurden nach den Regeln der Rechtschreibung von 1947 korrigiert.
  2. Eigennamen wurden nach der damaligen Schreibweise korrigiert. (Ausnahme: ss/ß: z.B beim Vorkommen des Namens „Franz Häußler“: Es wurde sowohl die Schreibweise „Häußler“ als auch „Häussler“ verwendet; wurde “Häusler” mit einfachem “s” geschrieben, wurden Typoskripte auf “ss” korrigiert und Manuskripte auf “ß”. In Typoskripten, in denen „Häußler“ mit „ß“ geschrieben wird, wurde nicht korrigiert.)
  3. Offensichtliche Tippfehler/Flüchtigkeitsfehler/Rechtschreibfehler (“Athmosphäre”) wurden nach der damals gültigen Rechtschreibung von 1947 transkribiert. Grundlage für Korrekturen ist der Duden von 1947.2

Stillschweigende Korrekturen

  1. Bei Fällen, in welchen unklar ist, ob ein Wort getrennt oder zusammengeschrieben ist, wurde im Zweifelsfall rechtschreibkonform nach den Rechtschreibregeln von 1947 transkribiert.
  2. Bei Fällen, in welchen unklar ist, ob ein Wort groß- oder kleingeschrieben ist, wurde im Zweifelsfall ebenfalls rechtschreibkonform transkribiert.
  3. Bei unerklärlichen Punkten mitten im Satz wurde der Punkt getilgt.
  4. Zwischen Abkürzung und Zahl wurde ein Abstand eingefügt (z.B.: „Nr. 2“).
  5. Zwischen abgekürzten Maß- und Mengenangaben (m, g) wurde ein Abstand eingefügt (z.B. „15 g oder 10 m“).
  6. Bei Abständen innerhalb eines Wortes, bei denen keine Intention erkennbar ist bzw. die womöglich dem Schreibgerät Schreibmaschine zugerechnet werden können.

Ausgewiesene Vereinheitlichungen

  1. Uneinheitlichkeit bei Abkürzungen: Abkürzungen wurden nach den aktuell gültigen Rechtschreibregeln vereinheitlicht, z.B. “usw.”, “bzw.”

Fußnoten

  1. Klaus Hurlebusch: Divergenzen des Schreibens vom Lesen. Besonderheiten der Tagebuch- und Briefedition. In: ders.: Buchstabe und Geist, Geist und Buchstabe. Arbeiten zur Editionsphilologie. Frankfurt u. a.: Lang 2010 (Hamburger Beiträge zur Germanistik; 50), S. 98–116, hier: S. 114.
  2. Duden. Rechtschreibung der deutschen Sprache und der Fremdwörter. Hg. v. Horst Klien. 13. Auflage. Wien: Globus Verlag 1947, S. 24.

Zitiervorschlag
Okopenko, Andreas: Tagebücher 1949–1954. Digitale Edition, hrsg. von Roland Innerhofer, Bernhard Fetz, Christian Zolles, Laura Tezarek, Arno Herberth, Desiree Hebenstreit, Holger Englerth, Österreichische Nationalbibliothek und Universität Wien. Wien: Version 2.0, 21.11.2019. URL: https://edition.onb.ac.at/okopenko

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